Grund los wohnen mit dem RIVA-Baurechtsmodell!

RIVA home hat sich zur Aufgabe gemacht, leistbares Wohnen in die Realität umzusetzen. Ständig auf der Suche nach weiteren Lösungen und Möglichkeiten, haben wir es geschafft Kosten zu sparen und somit Eigentum wieder leistbar zu machen. Folgend dreht sich bei RIVA home seit 2012 alles um das bauliche Konzept und die Frage, wie 20-30% Kosten eingespart werden können ohne dabei auf ansprechende Architektur, zukunftsträchtige Energiekonzepte sowie Nachhaltigkeit zu verzichten.

Gemeinsam mit ausgewiesenen Bauexperten, einer kostenoptimierten Systembauweise, disziplinierten Bauführung sowie dem angeeigneten Know-How der RIVA-Mitarbeiter, entwickelte sich ein Produkt, welches sich auf allen Ebenen bewährt hat. Trotz dem Kostenvorteil von 20-30% bei einer RIVA-Immobilie, bemerkten wir von Projekt zu Projekt eine Preissteigerung. Neben den natürlichen Preissteigerungen an Baukosten, macht das Grundstück den größten Teil der Kosten aus.  

Dies führte uns zur Fragestellung „Braucht es immer einen Grund?“ und zum Thema Baurecht!

5 Vorteile für Eigentum im Baurecht

  • Deutlich geringer Wohnungspreis (teilweise 50%)

  • 100% notariell und grundbuchrechtlich abgesichert

  • Gewöhnliche Bankfinanzierung sowie Wohnbauförderung möglich

  • Vermietung möglich

  • Schenkung/Erbschaft möglich

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht oder das Baurechtsmodell ist keine RIVA-Erfindung. Das Modell wird bereits seit langem erfolgreich in Österreich angewandt und besteht in ähnlicher Form als sogenanntes „Erbbaurecht“, sowie in Deutschland und in den Niederlanden unter dem Stichwort „Erbpacht“. Unter einem Baurecht versteht man das zeitlich begrenzte und übertragbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten und nutzen zu dürfen.

Die Wohnimmobilie und das Grundstück werden getrennt voneinander betrachtet. Somit wird beim Baurecht nur die Immobile erworben. Für das Grundstück fällt lediglich ein geringer Baurechtszins an, welcher für den Baurechtsgeber eine Art Grundstückpacht darstellt und in der Regel an der Wohnnutzfläche per Quadratmeter bemessen wird.

Die Vertragszeit des Baurechts besteht in der Regel sehr lange, zB. 80 Jahre, wobei es nach Ablauf der Vertragszeit die Möglichkeit einer Verlängerung gibt oder die Immobilie wird vom Baurechtsgeber (Grundstückseigentümer) zum vereinbarten Preis abgelöst.

Durch die Einsparung des Grundstücks beim Wohnungskauf im Baurecht, können die Kosten immens reduziert werden und der Weg ins lebenslange Eigentum wird für viele Menschen wieder leistbar.

Werte für Generationen schaffen!

Die Finanzierung für das Baurechtswohnungseigentum wird in der Regel vor der Pension abbezahlt. Danach fällt lediglich ein geringer jährlicher Baurechtszins an. Dieser wird pro Quadratmeter berechnet und ist um ein Vielfaches geringer als die weiter steigende Miete für Ihre alte Wohnung, welche Sie bis zum Lebensende bezahlen müssen.  

Womöglich wäre es dann im Alter eng geworden, denn wie auch die Kaufpreise, steigen die Mieten ständig.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Baurechts ist, dass das Baurechtseigentum selbstverständlich vererbt oder verkauft werden kann. Somit kann eine Wohnung im Baurecht an die eigenen Kinder als auch Enkelkinder weitervererbt werden.

Und was ist, wenn das Baurecht endet? Dieses wird dann entweder verlängert oder die Immobilie wird vom Baurechtsgeber (Grundstückseigentümer) zum vereinbarten Preis abgelöst.

Fragen zum Baurecht?

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Lisa

Hofer

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